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Short description - Vorsorge für den Notfall – ein oft nicht berücksichtiger Fall
Wer hat schon nicht einmal von der Gefahr gehört, dass man durch einen Unfall im Krankenhaus liegt und sich nicht mehr äußern kann. Wer entscheidet dann für mich?
Die Ärzte sind verpflichtet mich so lange am leben zu halten wie es technisch möglich ist - egal ob ich starke Schmerzen erleide oder völlig entwürdigend nur noch durch Schläuche am Leben gehalten werde. Ohne eine entsprechende Vollmacht darf nicht einmal mein Ehepartner dann vom Arzt In-formationen über mich erhalten, geschweige denn für mich entscheiden.
Mein Ehepartner darf in dieser Zeit auch nicht an mein Konto, Anträge bei der Krankenkasse stellen oder auch nur die Telefonrechnung bezahlen. Rein juristisch darf er gar nichts und wenn ich die O-peration nicht überleben sollte, muss sich mein Ehepartner vielleicht dann sogar noch mit den ande-ren Erben vor Gericht streiten, ob er von meinem Konto für mich überhaupt Geld abheben durfte.
Dies gilt genauso, wenn ich einmal einen Betreuer brauche. Ohne eine Vorsorgevollmacht muss erst nach einem langen und aufwendigen Verfahren das Gericht einen Betreuer bestellen. Dies kann dann auch eine völlig fremde Person sein. Ohne eine Vorsorgevollmacht habe ich darauf dann keinen Ein-fluss mehr.
Diese ganzen Probleme und Gefahren kann man durch eine sog. Patientenverfügung und Vorsorge-vollmacht vermeiden!
Grundsätzlich ist hierfür keine besondere Form erforderlich, doch sollte natürlich nicht nur die Schriftform eingehalten werden, sondern auch eine ausführliche Auflistung erfolgen, was die zu be-vollmächtigenden Personen wann dürfen. Hier gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten die berück-sichtigt werden müssen, wie z.B. auch die Gültigkeitsdauer einer solchen Erklärung.
Mag. rer. publ. Johannes Hakes

Author, Consultant, Speaker, Adjuster
Rechtsanwaltskanzlei Mag. rer. publ. Hakes - D-47802 Krefeld
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