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Short description - "Auswirkungen des International Financial Reporting Standards" "First-time Adoption of International Financial Reporting Standards (IFRS 1)" auf die Rechnungslegung"
IFRS 1 "First-time Adoption of International Financial Reporting Standards" regelt die erstmalige Anwendung der IFRS/IAS neu. Der Standard schreibt vor, dass der erste IFRS-Abschluss grundsätzlich so aufzustellen ist, als hätte das Unternehmen schon immer nach den am Bilanzstichtag des ersten IFRS-Abschlusses gültigen Regelungen des International Accounting Standards Board (IASB) bilanziert.
Mit IFRS 1, der erhebliche Erleichterungsvorschriften für den Übergang von bisher angewandten nationalen Rechnungslegungsvorschriften auf die internationalen Grundsätze vorsieht, nimmt das Regelungswerk insbesondere für Jahres- und Konzernabschlüsse von Unternehmen, die Kapitalmärkte in den Mitgliedstaaten der EU in Anspruch nehmen, Gestalt an. Am 6.4.2004 hat die EU Kommission IFRS 1 übernommen, sodass alle Unternehmen der Europäischen Union, die ihre Rechnungslegung auf IFRS/IAS umstellen, diesen Standard bei der Aufstellung des ersten IFRS-Abschlusses beachten müssen.
Neben einem kurzen Überblick über den Anwendungsbereich und die Ausnahmen und Erleichterungen, wird die Anwendungspraxis anhand von zahlreichen Beispielen und Checklisten detailliert von unseren zwei IAS/IFRS-Experten dargestellt und erläutert. Ein Fallbeispiel für die Erstellung einer Überleitungsrechnung und ein Fallbeispiel einer Musterformulierung der Anhangsangaben, geben Ihnen einen hilfreichen Leitfaden sowohl für den Einstieg in Ihren Umstellungsprozess als auch zur Kontrolle während der Umstellung.
INHALTSVERZEICHNIS:
1. Teil
Überblick
1. IFRS 1 - Erleichterungen für den Erstanwender der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS/IAS)
2. Anwendungsbereich der Neuregelung - Begriff des Erstanwenders
3. Grundsätzliche Bestimmungen
4. Ausnahmen und Erleichterungen
4.1 Zwingende Ausnahmen von der rückwirkenden Anwendung4.1.1 Abgang von Vermögenswerten und Schulden4.2 Wahlrechte zur rückwirkenden Anwendung
4.1.2 Hedge Accounting
4.1.3 Anwendung von Schätzungen4.2.1 Unternehmenszusammenschlüsse
4.2.2 Marktwertbewertungen als fingierte Anschaffungskosten
4.2.3 Pensionsverpflichtungen
4.2.4 Kumulierte Fremdwährungsdifferenzen
5. Würdigung
2. Teil
Beispiele und Erläuterungen
1. Anwendungsbereich
1.1 Übereinstimmungserklärung
1.2 Erstanwendung im Teilkonzernabschluss
1.2 Übereinstimmungserklärung und Bestätigungsvermerk
2. Rückwirkende Anwendung der IFRS/IAS
3. Verbote der rückwirkenden Anwendung
3.1 Überblick
3.2 Ausbuchung finanzieller Vermögenswerte und Schulden (Finanzinstrumente)
3.3 Bilanzierung von Sicherungszusammenhängen (hedge accounting)
3.3 Schätzungen und Wertaufhellungen
4. Anwendungswahlrechte
4.1 Unternehmenszusammenschlüsse4.1.1 Einschränkung der rückwirkenden Anwendung von IAS 224.2 Zeitwerte oder Neubewertung als "angemessene Anschaffungs- und Herstellungskosten" (deemed cost) bei Sachanlagen, investment property (cost model) und bestimmten immateriellen Vermögenswerten
4.1.2 Ansatzkriterien
4.1.3 Bewertung zu fortgeführten Kosten (außer Geschäfts- oder Firmenwert)4.1.3.1 Ausgangswerte "deemed cost"4.1.4 Fair value-Bewertung
4.1.3.2 Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens
4.1.3.3 Finanzinstrumente
4.1.3.4 Vorräte
4.1.3.5 Rückstellungen
4.1.5 Geschäfts- oder Firmenwert4.1.5.1 Grundlagen4.1.6 Erstmals zu konsolidierende Tochterunternehmen
4.1.5.2 Ausnahme fortgeführte HGB-Werte
4.1.5.3 Entwicklungskosten
4.3 Pensionsverpflichtungen
4.4 Differenzen aus der Fremdwährungsumrechnung
4.5 Strukturierte Finanzinstrumente
4.6 Vermögenswerte und Schulden von Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen
5. Wesentliche Anhangangaben
6. Zwischenberichterstattung
7. Sachverhalte ohne Übergangserleichterung
Anhang 1: Beispiel für die Erstellung einer Überleitungsrechnung
Anhang 2: Beispiel einer Musterformulierung der Anhangangaben
Literatur
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