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Qellensteuerenlastung in Österreich
Article -  2006 

 
 
Qellensteuerenlastung in Österreich
Article
German
2006
12
no details
AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei
Sendlinger Str. 24
D-80331 München
+49-89-23239297-0
+49-89-23239297-1
Qellensteuerenlastung in Österreich
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Short description - Qellensteuerenlastung in Österreich

Dieser Beitrag enthält eine Darstellung der verschiedenen Wege zur Entlastung von Abzugsteuern auf Zinsen, Dividenden, u. a. in Österreich. Mit Wirkung zum 01.07.2005 ist in Österreich die DBA-Entlastungsverordnung (Verordnung des österreichischen Bundesministers für Finanzen betreffend die Entlastung von der Abzugsbesteuerung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen vom 17.06.2005, BGBl. III Nr. 92/2005) in Kraft getreten. Die Verordnung ist auf Einkünfte aus österreichischen Quellen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt zufließen und enthält eine Neuregelung der abkommensrechtlichen Entlastung von österreichischen Abzugsteuern unmittelbar an der Quelle. Sie betrifft allerdings nur einen Teilbereich der Entlastung von Steuerausländern von österreichischen Abzugsteuern. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick der verschiedenen Regelungen zur Steuerentlastung in Österreich.

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Mit langjährigen Erfahrungen und fundierten Fachkenntnissen berät das fünfköpfige Team der AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei in München kleine und mittelständische in- und ausländische Unternehmen sowie Privatpersonen, die hohe Anforderungen an die Qualität rechtlicher und steuerlicher Beratungsleistungen stellen.

Das wirtschaftsrechtliche Beratungsspektrum unserer Rechtsanwälte umfasst das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht, einschliesslich Unternehmenskauf, Private Equity und Venture Capital (Wagniskapital), das Handelsrecht, das Erbrecht und die Unternehmensnachfolge, das Sanierungs- und Insolvenzrecht sowie das Steuerrecht und zwar die Steuerveranlagung, einschliesslich der Jahresabschlusserstellung, die Steuergestaltungsberatung, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten sowie Steuerstreitverfahren und das Steuerstrafrecht. In diesem Zusammenhang beraten unsere Rechtsanwälte in München auch in angrenzenden Rechtsgebieten wie dem allgemeinen Zivilrecht, dem Gewerberecht, dem Bank- und Kapitalmarktrecht und dem Kartellrecht. Bei internationalen Sachverhalten werden unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater durch ein Netz von ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ausländischer Wirtschaftskanzleien unterstützt.

Die Mitarbeiter unserer Wirtschaftskanzlei und Steuerkanzlei in München besitzen die Qualifikation als Rechtsanwalt, als Steuerberater, und als Fachanwalt für Steuerrecht. Unsere Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in München zeichnen sich durch Professionalität und hohe Einsatzbereitschaft aus. Es entspricht dem Grundverständnis unserer Rechtsanwälte und Steuerberater schnell, umfassend und mit dem besten Wissen für unsere Mandanten tätig zu werden.

Auf unserer Internetseite www.amann-kanzlei.de erfahren Sie mehr über die Beratungsleistungen unserer Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater in München, über die von unseren Rechtsanwälten und Steuerberatern durchgeführten Veranstaltungen sowie über die Fachpublikationen unserer Rechtsanwälte und Steuerberater.

AMANN Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei, Sendlinger Str. 24, 80331 München, Phone 089 / 23239297-0, Fax 089 / 23239297-1, eMail: kontakt@amann-kanzlei.de, URL: www.amann-kanzlei.de.